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Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren (BF17): Mit 17 schon selbst fahren, solange eine eingetragene Begleitperson daneben sitzt. Mit 18 fährst du allein – ohne neue Prüfung.

Für diese Klassen

So läuft’s

  • Mit 16½ startest du die Ausbildung – Theorie und Fahrstunden wie bei der jeweiligen Klasse
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag
  • Danach bekommst du eine Prüfungsbescheinigung, in der deine Begleitpersonen stehen
  • Mit 18 tauschst du sie bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein – ohne neue Prüfung

Das brauchst du

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Führerscheinantrag – füllen wir mit dir bei uns aus und bringen ihn zur Führerscheinstelle
  • Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten
  • Mindestens eine Begleitperson, die beim Antrag mit eingetragen wird

Die Begleitperson

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Hat seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B
  • Höchstens 1 Punkt in Flensburg
  • Beim Begleiten nüchtern: unter 0,5 Promille und keine Drogen
  • Sie ist Ansprechpartner, nicht Fahrlehrer – sie gibt Tipps, greift aber nicht ins Steuer
  • Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, zum Beispiel Mama, Papa und Oma

Gut zu wissen

Deine Probezeit beginnt schon mit 17. Mit 18 hast du also schon ein Jahr Fahrpraxis hinter dir. Mit Anhänger (BE oder B96) gilt die Begleitpflicht genauso. Im Ausland gilt die Prüfungsbescheinigung meist nicht – frag uns vor einer Reise.