Klasse BF17Begleitetes Fahren ab 17
Klasse B ein Jahr früher: mit 17 Auto fahren, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist.
Damit darfst du fahren
- Alles wie Klasse B, bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson
Das brauchst du
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Biometrisches Passbild
- Führerscheinantrag – füllen wir mit dir bei uns aus und bringen ihn zur Führerscheinstelle
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Begleitperson: mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg
Ausbildung
- Genau wie Klasse B
Prüfung
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Gut zu wissen
Du bekommst zunächst eine Prüfungsbescheinigung. Mit 18 tauschst du sie bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein – ohne neue Prüfung.
